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Wenn man sich während des Feuerwehrdienstes verletzt, kommt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) für die medizinische Behandlung auf (weitere Informationen hier). Während des Feuerwehrdienstes heißt dabei: bei Übungen, solange man sich auf dem Gelände der Feuerwehr aufhält sowie bei Einsätzen vom Zeitpunkt des Alarms (auch wenn man zu Hause ist etc.) bis zum Antritt des Heimwegs. Das Heranziehen der eigenen Versicherung ist in solchen Fällen nicht notwendig.