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Ja, auf dem Weg zum Einsatz dürfen Feuerwehrleute Sonderrechte im Verkehr in Anspruch nehmen und im Einsatz dürfen sie gemäß BayFwG die Grundrechte eines anderen Mitmenschen einschränken, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist. Im Gesetz werden konkret das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung genannt.